FB 5
-510
07.02.2003
Georg W. Geist,
Tel. 14 28 36
Marita
Wißmann-Hardt, Tel. 14 28 02
Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts
zur
Beseitigung des Defizits im Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach
Überlegungen,
welchen Beitrag der AufgabenbereichTagesbetreuung für
Kinder" zur Konsolidierung des
städtischen Haushalts leisten kann
(Überarbeitung vom
07.02.2003)
Bei einem
Haushaltsvolumen von ca. 150 Mio. beträgt das Haushaltsdefizit derzeit
25,8 Mio.
(= 17,2 %). Hinzu kommen die Kosten durch die Tariferhöhung sowie die
Defizite der Eigenbetriebe
(z.B.
bei der
Feuerwehr). Das dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach vorgelegte Haushaltssicherungskonzept (Stand: 14.01.2003) sieht für den
Aufgabenbereich der
Tagesbetreuung
für Kinder Einsparungen in Höhe von 968.000 vor, zusammen mit den
Hausaufgabenhilfen ein Volumen von 1.083.000 .
Die im Folgenden
entwickelten Vorschläge zur Erzielung von Einsparungen / Mehreinnahmen
· basieren
alle auf den rechtlichen Regelungen des Landes (insb. Kindertages-
stättengesetz
-
GTK) und
·
sind von
dem Bemühen getragen, das seit Bestehen des Stadtjugendamtes mit den freien
Trägern entwickelte vielfältige und vergleichsweise nachfragegerechte
Angebot
an Tagesbetreuung für Kinder weitestmöglich zu erhalten bzw.
andere Angebots-
formen für
die Betreuung
der Kinder im Krippen- und Hortalter zu entwickeln.
Gleichwohl führt
die Umsetzung der Vorschläge zu spürbaren Einschnitten, ohne die die
erforderlichen Einsparungen nicht zu erzielen sind.
Verzichtet wurde
bei den Vorschlägen auf
·
die
Schließung von Kindertagesstätten; dies ist vor dem Hintergrund der
langen
Wartelisten weder den Trägern der Tageseinrichtungen noch den
Eltern plausibel
zu machen, erst recht nicht der Gruppe der Eltern,
deren Kinder einen Rechts-
anspruch auf einen
Kindergartenplatz
haben,
und
· den
Abbau oder gar
gänzlichen
Verzicht
auf die freiwillige kommunale Förderung; dies
hätte zur
Folge, dass Träger ihre Kindertagesstätten an die Stadt abgeben würden,
was zu
einer noch höheren Belastung des städtischen Haushalts führen würde.
Dies
kann jedoch
nur dann aufrecht erhalten werden, wenn die Vorschläge zum Personalabbau
weitestgehend
umgesetzt werden.
Dort, wo die
Vorschläge zu Personalabbau führen, soll die Umsetzung ohne Kündigung
des Personals vorgenommen werden, indem frei werdende Stellen nicht
wieder besetzt werden.
Deshalb wird die
Umsetzung
der
Personaleinsparungen nicht innerhalb eines Jahres möglich
sein.
1.Zeitnahe
Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen für Kindertagesstätten
und
Schülertreffs
Derzeit werden
die Betriebskostenabrechungen mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa
zwei Jahren
bearbeitet. Dadurch können eventuelle Überzahlungen erst später
verrechnet
oder Forderungen
bei Überschreitung des Höchstbetrages für die Erhaltungsrücklage geltend
gemacht werden.
Mittlerweile hat
die Arbeitsgruppe Betriebs- und Investitionskosten" vom
Personalstundenumfang und von der Qualifikation und Einarbeitung einen
Stand erreicht, die mittelfristig eine zeitnähere Bearbeitung der
Betriebskostenab-rechnungen erwarten lässt (vorausgesetzt, es entstehen
etwa durch Erkrankung keine längeren Fehlzeiten und eine Kollegin kann
dauerhaft angestellt werden). Der Abbau von kommunalen Sonderregelungen,
deren Berücksichtigung und Bearbeitung zusätzlich Zeit erfordert, kann
ebenfalls zu einer zeitnäheren Sachbearbeitung beitragen; gedacht ist
an den Verzicht auf Sonderregelungen bei Elternbeiträgen für Plätze mit
verminderter Öffnungszeit (was auch die zeitnahe Erhebung der
Elternbeiträge begünstigt) und bei der Sachkostenförderung der
Kindergartenplätze mit
durchgehender
Betreuung bis
14.00 Uhr.
Zugleich wäre die zeitnahe Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen
trägerfreundlicher.
Mehreinnahmen
durch zeitnahe Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen
l Frühzeitige
Verrechnung von Überzahlungen bei den Personalkosten
4.000
Zinsersparnis
für ca. 100.000
multipliziert mit 4
l
Frühzeitige
Verrechnung bei Überschreitung des
Höchstbetrages
4.000
für die Erhaltungspauschale
Zinsersparnis für ca. 100.000 multipliziert mit 4
l Verzicht auf die Sachkosten-Sonderförderung
der
12.000
Kindergartenplätze mit durchgehender Betreuung bis
14.00Uhr
Im Ergebnis
können Mehreinnahmen erzielt werden in Höhe von
20.000
2.
Zeitnahe Erhebung
der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Schülertreffs
Die späten
Bescheiderteilungen
führen an sich
schon zu späteren Einnahmen und haben in vielen Fällen zusätzlich zur
Folge, dass Ratenzahlungen eingeräumt und Niederschlagung von
Forderungen vorgenommen werden müssen. Dies hat zur Folge, dass
voraussichtlich
250.000
im Haushaltsjahr
nicht eingenommen werden. Bei besserer personeller Ausstattung, die
auch die schon jetzt bekannten und sich noch abzeichnenden Fehlzeiten
der Mitarbeiterlinnen auffängt, könnten diese Mittel bereits im
laufenden Haushaltsjahr zum Soll gestellt und im wesentlichen auch
eingenommen werden. Zugleich wäre die zeitnahe Erhebung
der Elternbeiträge bürgerfreundlicher; große Nachzahlungen bzw.
Ratenzahlungen
blieben den
Bürgern dann erspart.
Mehreinnahmen
durch zeitnahe Erhebung der Elternbeiträge
Zinsersparnis für ca. 250.000
multipliziert mit
4 %
10.000
Vermeidung von Niederschlagungen (Stand 1/2003) ca.
40.000
Mehrausgaben für
25
Fachkraftstunden
25.000
Im Ergebnis
können Mehreinnahmen erzielt werden in Höhe von ca.
25.000
3. Abbau
von zusätzlich angeordneten Personalstunden
Die
Personalvereinbarung
über die
personelle Besetzung der Kindertagesstätten und die
Betriebs-kostenverordnung lassen es zu, dass vom Landesjugendamt
zusätzliche Personalstunden in Kindertagesstätten angeordnet werden.
Die Bemühungen sollen darauf gerichtet
sein, dass die Träger nur noch im Einvernehmen mit dem örtlichen
Jugendamt die
Anordnung
zusätzlicher Personalstunden beantragen.
Einsparung durch
den Abbau von 40 Fachkraftstunden
l
40 x ca.
1.000
40.000
kommunaler
Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 %
Eltern,
18.000
ca. 5 %
durchschnittlicher
Trägeranteil)
l
Mehrausgaben
durch zusätzliche
Vertretungskosten:
3 x ca. 6.000
18.000
kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 %
Land, ca. 16 % Eltern,
8.100
ca. 5 %
durchschnittlicher
Trägeranteil)
Im Ergebnis
können Einsparungen erzielt werden in Höhe
von
9.900
4.
Begrenzung auf i.d.R. zwei
Tagesstättengruppen
Durch die
Umwandlung von gemischten Krippen- und Kindergartengruppen (Kleine Altersgemischte
Gruppen) in Kindergartengruppen (siehe 4.) sowie von Hortgruppen in
Kindergartengruppen (siehe 5.) ist es vertretbar, wenn in mehrgruppigen
Kindertagesstätten
i.d.R. maximal
nur noch zwei Gruppen als Tagesstättengruppen geführt werden. Dadurch
kann auf die Fachkraft gemäß § 5 (2) der Personalvereinbarung verzichtet
werden. In vielen Fällen haben die Kindertagesstätten-Träger auf die
Besetzung dieser Stelle verzichtet. In neun Kindertagesstätten (142,
143, 153, 216, 413, 521, 622 und 642 mit je einer Vollzeitstelle
und 211 mit einer halben Stelle; ausgenommen 213, 311 und 532) ist der
Abbau der
§-5(2)-Fachkraftstellen anzustreben.
Allerdings wird sich der Mittelbedarf durch zusätzliche
Vertretungskosten erhöhen.
Einsparung durch den Abbau von 8,5 Fachkraftstellen
8,5 x ca. 38.500
327.250
kommunaler
Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,
147.250
ca. 5 %
durchschnittlicher
Trägeranteil)
Mehrausgaben durch
zusätzliche Vertretungskosten bzw. zusätzlich genehmigte 7,5 Fachkraftstunden:
9 x ca. 6.000
54.000
kommunaler
Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,
24.300
ca. 5
% durchschnittlicher Trägeranteil)
Im Ergebnis
können Einsparungen erzielt werden in Höhe von
122.950
5.Umwandlung von gemischten Krippen- und Kindergartengruppen (Kleine
Altersgemischte Gruppen) in Kindergartengruppen mit bis zu drei Kindern
im
Krippenalter
Derzeit gibt es
in den Bergisch Gladbacher Kindertagesstätten
35
Gruppen mit
236
Krippen-plätzen:
11 bei der Arbeiterwohlfahrt, 1 beim Deutschen Roten Kreuz,
2 bei evangelischen
Trägern, 5
bei
katholischen Trägern und 16 bei Elternvereinen
(incl.
alterserweiterte
Gruppe in der Herkenrather
Kindertagesstätte Farbkleckse" ab Sommer
2003).
Belässt man in
jedem der sechs Stadtbezirke jeweils eine Kleine Altersgemischte Gruppe
(je eine in den Kindertagesstätten, die derzeit zwei Gruppen mit
Krippenplätzen haben und
mindestens je
eine pro Trägergruppierung) und wandelt die übrigen
29
gemischten
Krippen und Kindergartengruppen bzw. alterserweiterten Gruppen in
Kindergartengruppen mit jeweils drei Krippenplätzen um, so entfällt in
jeder Gruppe die zweite Fachkraftstelle.
Der
Vertretungsbedarf in den Kindertagesstätten, der durch die jeweilige
zweite Fachkraft zu einem Teil aufgefangen wurde, muss jedoch mit
Wegfall der Stellen durch Förderung der
Vertretungskosten
gemäß GTK kompensiert werden.
Die
Budgetvereinbarung lässt es zu, in Kindergartengruppen ein- und
zweijährige Kinder aufzunehmen. Dabei belegt ein
·
einjähriges Kind 3
Kindergartenplätze und ein
·
zweijähriges Kind 2,5 Kindergartenplätze
Nimmt man in
einer Kindergarten-Ganztagsgruppe mit
20
Plätzen ein
einjähriges Kind und
zwei zweijährige
Kinder auf, so reduziert sich die Gruppenstärke auf
15
Kinder, also auf
die Gruppenstärke der gemischten Krippen- und Kindergartengruppe.
Die Umwandlung
führt dazu, dass
sich
die Zahl der
Krippenplätze von
236
auf
126
reduziert.
Dieser Mangel kann mittelfristig dadurch ausgeglichen werden, dass durch
den Ausbau des Angebots an Kindergartenplätzen (insb. durch die
Umwandlung von Hortplätzen) zugleich das Krippenangebot ausgebaut werden
kann. Zum Ende des Jahrzehnts müsste es aufgrund des erwarteten
Rückgangs der Kinderzahlen dann möglich sein, in allen
Kindergartengruppen bis zu drei Kinder im Alter von ein und zwei Jahren
aufzunehmen, d.h. alle Kindergartengruppen als Gruppen für Kinder im
Alter von einem Jahr bis zum Beginn ihrer
Schulpflicht zu führen.
Ferner
führt die Umwandlung dazu, dass Säuglinge nicht mehr nur noch in sehr
begrenztem Umfang in Kindertagesstätten aufgenommen werden können
(nämlich in den vorgesehen sechs verbleibenden Kleinen Altersgemischten
Gruppen). Dieser Mangel muss durch den Ausbau des Platzangebots an
Tagespflege ausgeglichen werden. Vermutlich werden dafür
zusätzlich 40
Tagespflegeplätze erforderlich sein.
Einsparung durch
den Abbau von 29 Fachkraftstellen
·
29
x ca.
38.500
1.116.500
·
kommunaler Anteil ca.
45 %
(ca.
34 %
Land, ca.
16 %
Eltern, ca.
5%)
502.425
Mehrausgaben
durch zusätzliche Vertretungskosten:
29
x ca. 6.000
174.000
kommunaler
Anteil ca. 45 %
(ca.
34 %
Land, ca.
16 %
Eltern,
78.300
ca.
5 % durchschnittlicher
Trägeranteil)
Mehrausgaben
durch den Ausbau der Tagespflege um
30
Plätze für
Säuglinge
30
x ca. 3.100 Entgelt für
Tagesmutter
93.000
30 x ca.
650
Elternbeiträge
19.500
kommunaler
Anteil
73.500
Im Ergebnis
können Einsparungen erzielt werden in Höhe
von
350.625
6.
Umwandlung von Hortplätzen in
Kindergartenplätze
Bei Ausbau aller
Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen kann etwa die Hälfte der
Hortplätze
(393
von 813 Plätzen) in
Kindergartenplätze umgewandelt werden. Dadurch wird in
den Hortgruppen und den gemischten Kindergarten- und Hortgruppen aus der
zweiten Fachkraftstelle eine
Ergänzungskraftstelle.
Diese Umwandlung
betrifft
28
Stellen:
28 x 8.500 £
(ca. 38.500
für FK abzüglich ca.
30.000
für
EK)
238.000
kommunaler Anteil ca.
45 % o
(ca.
34
% Land, ca.
16
% Eltern,
107.100
ca.
5
%
durchschnittlicher
Trägeranteil)
Im Ergebnis
können Einsparungen erzielt werden in Höhe
von
107.100
7. Abbau von
Hortplätzen zugunsten der Förderung.
der Offenen
Ganztagsgrundschulen
Parallel zum
Ausbau der Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen sollen von den
813
Hortplätzen
420
Hortplätze
abgebaut werden. Die dadurch eingesparten kommunalen Fördermittel
sollen zu ca. einem Drittel der Entlastung des städtischen Haushalts
dienen (ca.
zwei Drittel
müssen eingesetzt werden, um die Offenen Ganztagsgrundschulen zu
attraktiven
Alternativen zum Hort auszubauen).
Einsparung durch
den Abbau von
42
Fachkraftstellen
·
42
x ca.
38.500
Personalkosten
1.617.000
· 21
x ca.
13.000
Sachkosten
273.000
·
insgesamt
1.890.000
· kommunaler Anteil ca.
45 %
(ca.
34 %
Land, ca.
16 %
Eltern, 850.500
ca. 5 %
durchschnittlicher Trägeranteil)
·
davon ein Drittel Einsparung
283.500
Im Ergebnis
können Einsparungen erzielt werden in Höhe
von
283.500
8.
Abbau von Schülertreffs zugunsten
der Förderung der Offenen Ganztagsgrundschulen
Von den 15
Schülertreffs richten sich 12 an Grundschulkinder (die verbleibenden 3
werden von Schüler/innen weiterführender Schulen besucht). Parallel zum
Ausbau der Grundschulen
zu Offenen Ganztagsschulen sollen die 12 Schülertreffs für
Grundschulkinder abgebaut
werden. Die
dadurch eingesparten kommunalen Fördermittel sollen zu ca. einem Drittel
der Entlastung des städtischen Haushalts dienen (ca. zwei Drittel müssen
eingesetzt werden, um die Offenen Ganztagsgrundschulen zu attraktiven
Alternativen zum Hort auszubauen).
Einsparung durch
den Abbau von 12 Schülertreffs
12 x ca. 14.800 (kommunaler
Anteil)
177.600
Mindereinnahmen Elternbeiträge
(12/15 von 100.000
)
80.000
Differenz 97.600
davon ein Drittel
Einsparung
32.500
Im Ergebnis
können Einsparungen erzielt werden in Höhe
von
32.500
9. Zusammenfassung
1. Zeitnahe
Bearbeitung der
Betriebskostenabrechnungen 20.000
2. Zeitnahe
Erhebung der
Elternbeiträge
25.000
3. Abbau von
zusätzlich angeordneten
Personalstunden
9.900
4. Begrenzung der
Tagesstättengruppen
122.950
5. Umwandlung
der gemischten Krippen- und Kindergartengruppen
350.625
6. Umwandlung von
Hortplätzen
107.100
7. Abbau von
Hortgruppen zugunsten Ganztagsgrundschule
283.500
8. Abbau von
Schülertreffs zugunsten
Ganztagsgrundschule
32.500
Minderausgaben /
Mehreinnahmen
insgesamt
951.575
Damit kann das
im Haushaltssicherungskonzept für den Aufgabenbereich der
Tagesbetreuung für Kinder vorgesehene Einsparvolumen von 968.000
knapp erreicht werden.
10.
Schlussbemerkungen
Die
Vorschläge stellen eine erste Sammlung von Lösungen dar, um
Mehreinnahmen und
Minderausgaben
zu erzielen. Die Vorschläge bedürfen der Abstimmung mit den freien Trägem;
erste Sondierungsgespräche mit den Verbänden haben Ende Januar / Anfang
Februar
2003 stattgefunden und in der Planungsgruppe ;Tagesbetreuung für Kinder"
erfolgte am
05.02.2003 eine
erste gemeinsame Beratung der Sparvorschläge.
Einige der
vorgeschlagenen Einsparungen stellen spürbare Einschnitte dar, weshalb
ablehnende
Reaktionen zu erwarten und verständlich sind. Will
man sie trotzdem
durchsetzen, muss geprüft werden,
ob freiwillige
Betriebskostenförderungen
an
die Umsetzung der
Einsparmaßnahmen gekoppelt werden.
Gleichwohl bleibt
zu bedenken, dass vor
dem
Hintergrund der
Ergebnisse der Pisa-Studien
und der daraus
häufig gezogenen Schlussfolgerung, unser Bildungs- und Erziehungssystem
vom Kopf auf
die Füße zu stellen (d.h.
die
vergleichsweise hohen Ausgaben für den Sekundarbereich
zugunsten des Elementar- und Primarbereichs umzuschichten), die oben gemachten
Vorschläge eher in die falsche Richtung gehen.
Zu bedenken bleibt
auch, dass die Mehrzahl der Vorschläge volkswirtschaftlich und damit auch
kommunalwirtschaftlich kontraproduktiv ist: Es werden Arbeitsplätze
abgebaut und
die Zahl der
Arbeitslosen wird
erhöht; damit
sinken die Steuereinnahmen sowie die Einnahmen in den Sozialkassen. Das
Betreuungsangebot für Kinder wird eingeschränkt, was
die
Erwerbstätigkeit z.B. allein erziehender Mütter einschränkt und die Zahl
der Sozialhilfeempfänger erhöht. Es wird also weiter an der
Rezessionsschraube gedreht.
Dagegen wäre es
volks- und kommunalwirtschaftlich angezeigt, das Betreuungsangebot für
Kinder auszuweiten und dafür mehr Arbeitsplätze
-
sowohl für
pädagogisch tätiges als auch
für
hauswirtschaftliches Personal -
einzurichten;
damit würden die Steuereinnahmen sowie
die Einnahmen in
den Sozialkassen steigen. Darüber hinaus würden durch das erweiterte
Betreuungsangebot viele Eltern in die Lage versetzt, wieder erwerbstätig
zu werden, was ebenfalls die Einnahmesituation in den Steuer- und
Sozialkassen verbessern und Minderausgaben bei der Sozialhilfe zur Folge
haben würde. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Belebung des
Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen Konjunktur.