Haushaltssicherungskonzept

 

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FB 5 -510                                                                                   07.02.2003

Georg W. Geist, Tel. 14 28 36

Marita Wißmann-Hardt, Tel. 14 28 02

 

Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts

zur Beseitigung des Defizits im Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach

 

Überlegungen, welchen Beitrag der Aufgabenbereich„Tagesbetreuung für Kinder" zur Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten kann

(Überarbeitung vom 07.02.2003)

 

 

Bei einem Haushaltsvolumen von ca. 150 Mio.€ beträgt das Haushaltsdefizit derzeit 25,8 Mio.€ (= 17,2 %). Hinzu kommen die Kosten durch die Tariferhöhung sowie die Defizite der Eigenbetriebe (z.B. bei der Feuerwehr). Das dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach vorgelegte Haushaltssicherungskonzept (Stand: 14.01.2003) sieht für den Aufgabenbereich der Tagesbetreuung für Kinder Einsparungen in Höhe von 968.000 € vor, zusammen mit den Hausaufgabenhilfen ein Volumen von 1.083.000 €.

 

 

Die im Folgenden entwickelten Vorschläge zur Erzielung von Einsparungen / Mehreinnahmen

 

·     basieren alle auf den rechtlichen Regelungen des Landes (insb. Kindertages-

    stättengesetz - GTK) und

·       sind von dem Bemühen getragen, das seit Bestehen des Stadtjugendamtes mit den freien

    Trägern entwickelte vielfältige und vergleichsweise nachfragegerechte Angebot

    an Tagesbetreuung für Kinder weitestmöglich zu erhalten bzw. andere Angebots-

    formen für die Betreuung der Kinder im Krippen- und Hortalter zu entwickeln.

    Gleichwohl führt die Umsetzung der Vorschläge zu spürbaren Einschnitten, ohne die die

    erforderlichen Einsparungen nicht zu erzielen sind.

 

Verzichtet wurde bei den Vorschlägen auf

·  die Schließung von Kindertagesstätten; dies ist vor dem Hintergrund der langen

   Wartelisten weder den Trägern der Tageseinrichtungen noch den Eltern plausibel

    zu machen, erst recht nicht der Gruppe der Eltern, deren Kinder einen Rechts-

   anspruch auf einen Kindergartenplatz haben,

   und

·  den Abbau oder gar gänzlichen Verzicht auf die freiwillige kommunale Förderung; dies

   hätte zur Folge, dass Träger ihre Kindertagesstätten an die Stadt abgeben würden,

   was zu einer noch höheren Belastung des städtischen Haushalts führen würde. Dies

   kann jedoch nur dann aufrecht erhalten werden, wenn die Vorschläge zum Personalabbau

   weitestgehend umgesetzt werden.

Dort, wo die Vorschläge zu Personalabbau führen, soll die Umsetzung ohne Kündigung des Personals vorgenommen werden, indem frei werdende Stellen nicht wieder besetzt werden. Deshalb wird die Umsetzung der Personaleinsparungen nicht innerhalb eines Jahres möglich sein.

 

1.Zeitnahe Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen für Kindertagesstätten und Schülertreffs

Derzeit werden die Betriebskostenabrechungen mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa zwei Jahren bearbeitet. Dadurch können eventuelle Überzahlungen erst später verrechnet oder Forderungen bei Überschreitung des Höchstbetrages für die Erhaltungsrücklage geltend gemacht werden.

Mittlerweile hat die Arbeitsgruppe „Betriebs- und Investitionskosten" vom Personalstundenumfang und von der Qualifikation und Einarbeitung einen Stand erreicht, die mittelfristig eine zeitnähere Bearbeitung der Betriebskostenab-rechnungen erwarten lässt (vorausgesetzt, es entstehen etwa durch Erkrankung keine längeren Fehlzeiten und eine Kollegin kann dauerhaft angestellt werden). Der Abbau von kommunalen Sonderregelungen, deren Berücksichtigung und Bearbeitung zusätzlich Zeit erfordert, kann ebenfalls zu einer zeitnäheren Sachbearbeitung beitragen; gedacht ist an den Verzicht auf Sonderregelungen bei Elternbeiträgen für Plätze mit verminderter Öffnungszeit (was auch die zeitnahe Erhebung der Elternbeiträge begünstigt) und bei der Sachkostenförderung der Kindergartenplätze mit durchgehender Betreuung bis 14.00 Uhr. Zugleich wäre die zeitnahe Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen trägerfreundlicher.

Mehreinnahmen durch zeitnahe Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen

l  Frühzeitige Verrechnung von Überzahlungen bei den Personalkosten               4.000 €

     Zinsersparnis für ca. 100.000 € multipliziert mit 4

l  Frühzeitige Verrechnung bei Überschreitung des Höchstbetrages                    4.000 €

     für die Erhaltungspauschale

     Zinsersparnis für ca. 100.000 € multipliziert mit 4

l  Verzicht auf die Sachkosten-Sonderförderung der                                      12.000 €

    Kindergartenplätze mit durchgehender Betreuung bis 14.00Uhr

 

Im Ergebnis können Mehreinnahmen erzielt werden in Höhe von                            20.000 €

 

 

2. Zeitnahe Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Schülertreffs

 

Die späten Bescheiderteilungen führen an sich schon zu späteren Einnahmen und haben in vielen Fällen zusätzlich zur Folge, dass Ratenzahlungen eingeräumt und Niederschlagung von Forderungen vorgenommen werden müssen. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich 250.000 € im Haushaltsjahr nicht eingenommen werden. Bei besserer personeller Ausstattung, die auch die schon jetzt bekannten und sich noch abzeichnenden Fehlzeiten der Mitarbeiterlinnen auffängt, könnten diese Mittel bereits im laufenden Haushaltsjahr zum Soll gestellt und im wesentlichen auch eingenommen werden. Zugleich wäre die zeitnahe Erhebung der Elternbeiträge bürgerfreundlicher; große Nachzahlungen bzw. Ratenzahlungen blieben den Bürgern dann erspart.

 

Mehreinnahmen durch zeitnahe Erhebung der Elternbeiträge

 

• Zinsersparnis für ca. 250.000 € multipliziert mit 4 %                                      10.000 €

• Vermeidung von Niederschlagungen (Stand 1/2003) ca.                               40.000 €

 

Mehrausgaben für 25 Fachkraftstunden                                                      25.000 €

 

Im Ergebnis können Mehreinnahmen erzielt werden in Höhe von ca.                25.000 €

 

 

3. Abbau von zusätzlich angeordneten Personalstunden

 

Die Personalvereinbarung über die personelle Besetzung der Kindertagesstätten und die Betriebs-kostenverordnung lassen es zu, dass vom Landesjugendamt zusätzliche Personalstunden in Kindertagesstätten angeordnet werden. Die Bemühungen sollen darauf gerichtet sein, dass die Träger nur noch im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt die Anordnung zusätzlicher Personalstunden beantragen.

 

 Einsparung durch den Abbau von 40 Fachkraftstunden

l 40 x ca. 1.000 €                                                                              40.000 €

    kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                                      18.000 €

   ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

l Mehrausgaben durch zusätzliche Vertretungskosten:

   3 x ca. 6.000 €                                                                                18.000 €

   kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                                        8.100 €

    ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

 

Im Ergebnis können Einsparungen erzielt werden in Höhe von                       9.900 €

 

 

4. Begrenzung auf i.d.R. zwei Tagesstättengruppen

 

Durch die Umwandlung von gemischten Krippen- und Kindergartengruppen (Kleine Altersgemischte Gruppen) in Kindergartengruppen (siehe 4.) sowie von Hortgruppen in Kindergartengruppen (siehe 5.) ist es vertretbar, wenn in mehrgruppigen Kindertagesstätten i.d.R. maximal nur noch zwei Gruppen als Tagesstättengruppen geführt werden. Dadurch kann auf die Fachkraft gemäß § 5 (2) der Personalvereinbarung verzichtet werden. In vielen Fällen haben die Kindertagesstätten-Träger auf die Besetzung dieser Stelle verzichtet. In neun Kindertagesstätten (142, 143, 153, 216, 413, 521, 622 und 642 mit je einer Vollzeitstelle und 211 mit einer halben Stelle; ausgenommen 213, 311 und 532) ist der Abbau der

§-5(2)-Fachkraftstellen anzustreben.

 

Allerdings wird sich der Mittelbedarf durch zusätzliche Vertretungskosten erhöhen.

 

Einsparung durch den Abbau von 8,5 Fachkraftstellen

• 8,5 x ca. 38.500 €                                                                      327.250 €

• kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                               147.250 €

   ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

 

Mehrausgaben durch zusätzliche Vertretungskosten bzw. zusätzlich genehmigte 7,5 Fachkraftstunden:

• 9 x ca. 6.000 €                                                                            54.000 €

• kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                                 24.300 €

   ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

 

Im Ergebnis können Einsparungen erzielt werden in Höhe von               122.950 €

 

 

5.Umwandlung von gemischten Krippen- und Kindergartengruppen (Kleine Altersgemischte Gruppen) in Kindergartengruppen mit bis zu drei Kindern im Krippenalter

 

Derzeit gibt es in den Bergisch Gladbacher Kindertagesstätten 35 Gruppen mit 236 Krippen-plätzen: 11 bei der Arbeiterwohlfahrt, 1 beim Deutschen Roten Kreuz, 2 bei evangelischen Trägern, 5 bei katholischen Trägern und 16 bei Elternvereinen (incl. alterserweiterte Gruppe in der Herkenrather Kindertagesstätte „Farbkleckse" ab Sommer 2003).

Belässt man in jedem der sechs Stadtbezirke jeweils eine Kleine Altersgemischte Gruppe (je eine in den Kindertagesstätten, die derzeit zwei Gruppen mit Krippenplätzen haben und mindestens je eine pro Trägergruppierung) und wandelt die übrigen 29 gemischten Krippen­ und Kindergartengruppen bzw. alterserweiterten Gruppen in Kindergartengruppen mit jeweils drei Krippenplätzen um, so entfällt in jeder Gruppe die zweite Fachkraftstelle.

Der Vertretungsbedarf in den Kindertagesstätten, der durch die jeweilige zweite Fachkraft zu einem Teil aufgefangen wurde, muss jedoch mit Wegfall der Stellen durch Förderung der Vertretungskosten gemäß GTK kompensiert werden.

Die Budgetvereinbarung lässt es zu, in Kindergartengruppen ein- und zweijährige Kinder aufzunehmen. Dabei belegt ein

 

·          einjähriges Kind       3 Kindergartenplätze und ein

·          zweijähriges Kind  2,5 Kindergartenplätze

 

Nimmt man in einer Kindergarten-Ganztagsgruppe mit 20 Plätzen ein einjähriges Kind und zwei zweijährige Kinder auf, so reduziert sich die Gruppenstärke auf 15 Kinder, also auf die Gruppenstärke der gemischten Krippen- und Kindergartengruppe.

 

Die Umwandlung führt dazu, dass sich die Zahl der Krippenplätze von 236 auf 126 reduziert. Dieser Mangel kann mittelfristig dadurch ausgeglichen werden, dass durch den Ausbau des Angebots an Kindergartenplätzen (insb. durch die Umwandlung von Hortplätzen) zugleich das Krippenangebot ausgebaut werden kann. Zum Ende des Jahrzehnts müsste es aufgrund des erwarteten Rückgangs der Kinderzahlen dann möglich sein, in allen Kindergartengruppen bis zu drei Kinder im Alter von ein und zwei Jahren aufzunehmen, d.h. alle Kindergartengruppen als Gruppen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Beginn ihrer Schulpflicht zu führen.

 

Ferner führt die Umwandlung dazu, dass Säuglinge nicht mehr nur noch in sehr begrenztem Umfang in Kindertagesstätten aufgenommen werden können (nämlich in den vorgesehen sechs verbleibenden Kleinen Altersgemischten Gruppen). Dieser Mangel muss durch den Ausbau des Platzangebots an Tagespflege ausgeglichen werden. Vermutlich werden dafür zusätzlich 40 Tagespflegeplätze erforderlich sein.

 

Einsparung durch den Abbau von 29 Fachkraftstellen

·        29 x ca. 38.500 €                                                                                       1.116.500 €

·        kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern, ca. 5%)                           502.425 €

 

Mehrausgaben durch zusätzliche Vertretungskosten:

•   29 x ca. 6.000 €                                                                                              174.000 €

•   kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                                       78.300 €

     ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

 

Mehrausgaben durch den Ausbau der Tagespflege um 30 Plätze für Säuglinge

• 30 x ca. 3.100 € Entgelt für Tagesmutter                                                                93.000 €

• 30 x ca. 650 € Elternbeiträge                                                                                                        19.500 €

• kommunaler Anteil                                                                                               73.500 €

 

Im Ergebnis können Einsparungen erzielt werden in Höhe von                                      350.625 €

 

 

6. Umwandlung von Hortplätzen in Kindergartenplätze

Bei Ausbau aller Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen kann etwa die Hälfte der Hortplätze (393 von 813 Plätzen) in Kindergartenplätze umgewandelt werden. Dadurch wird in den Hortgruppen und den gemischten Kindergarten- und Hortgruppen aus der zweiten Fachkraftstelle eine Ergänzungskraftstelle.

 

Diese Umwandlung betrifft 28 Stellen:

• 28 x 8.500 £ (ca. 38.500 € für FK abzüglich ca. 30.000 € für EK)                                 238.000 €

• kommunaler Anteil ca. 45 % o (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                                  107.100 €

  ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

 

Im Ergebnis können Einsparungen erzielt werden in Höhe von                                    107.100 €

 

 

7. Abbau von Hortplätzen zugunsten der Förderung. der Offenen Ganztagsgrundschulen

 

Parallel zum Ausbau der Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen sollen von den 813 Hortplätzen 420 Hortplätze abgebaut werden. Die dadurch eingesparten kommunalen För­dermittel sollen zu ca. einem Drittel der Entlastung des städtischen Haushalts dienen (ca. zwei Drittel müssen eingesetzt werden, um die Offenen Ganztagsgrundschulen zu attraktiven Alternativen zum Hort auszubauen).

 

Einsparung durch den Abbau von 42 Fachkraftstellen

·  42 x ca. 38.500 € Personalkosten                                                                         1.617.000 €

·   21 x ca. 13.000 € Sachkosten                                                                                273.000 €

·  insgesamt                                                                                                      1.890.000 €

·   kommunaler Anteil ca. 45 % (ca. 34 % Land, ca. 16 % Eltern,                                        850.500 €

    ca. 5 % durchschnittlicher Trägeranteil)

·  davon ein Drittel Einsparung                                                                                                             283.500 €

 

Im Ergebnis können Einsparungen erzielt werden in Höhe von                                       283.500 €

 

 

8. Abbau von Schülertreffs zugunsten der Förderung der Offenen Ganztagsgrundschulen

 

Von den 15 Schülertreffs richten sich 12 an Grundschulkinder (die verbleibenden 3 werden von Schüler/innen weiterführender Schulen besucht). Parallel zum Ausbau der Grundschu­len zu Offenen Ganztagsschulen sollen die 12 Schülertreffs für Grundschulkinder abgebaut werden. Die dadurch eingesparten kommunalen Fördermittel sollen zu ca. einem Drittel der Entlastung des städtischen Haushalts dienen (ca. zwei Drittel müssen eingesetzt werden, um die Offenen Ganztagsgrundschulen zu attraktiven Alternativen zum Hort auszubauen).

 

Einsparung durch den Abbau von 12 Schülertreffs

• 12 x ca. 14.800 € (kommunaler Anteil)                                                                177.600 €

• Mindereinnahmen Elternbeiträge (12/15 von 100.000 €)                                           80.000 €

• Differenz                                                                                                         97.600 €

• davon ein Drittel Einsparung                                                                                32.500 €

 

Im Ergebnis können Einsparungen erzielt werden in Höhe von                                      32.500 €

 

 

9. Zusammenfassung

 

1. Zeitnahe Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen                                      20.000 €

2. Zeitnahe Erhebung der Elternbeiträge                                                              25.000 €

3. Abbau von zusätzlich angeordneten Personalstunden                                            9.900 €

4. Begrenzung der Tagesstättengruppen                                                              122.950 €

5. Umwandlung der gemischten Krippen- und Kindergartengruppen                        350.625 €

6. Umwandlung von Hortplätzen                                                                         107.100 €

7. Abbau von Hortgruppen zugunsten Ganztagsgrundschule                                    283.500 €

8. Abbau von Schülertreffs zugunsten Ganztagsgrundschule                                     32.500 €

 

Minderausgaben / Mehreinnahmen insgesamt                                                      951.575 €

 

Damit kann das im Haushaltssicherungskonzept für den Aufgabenbereich der Tagesbetreuung für Kinder vorgesehene Einsparvolumen von 968.000 € knapp erreicht werden.

 

 

10. Schlussbemerkungen

 

Die Vorschläge stellen eine erste Sammlung von Lösungen dar, um Mehreinnahmen und Minderausgaben zu erzielen. Die Vorschläge bedürfen der Abstimmung mit den freien Trä­gem; erste Sondierungsgespräche mit den Verbänden haben Ende Januar / Anfang Februar 2003 stattgefunden und in der Planungsgruppe ;Tagesbetreuung für Kinder" erfolgte am 05.02.2003 eine erste gemeinsame Beratung der Sparvorschläge.

 

Einige der vorgeschlagenen Einsparungen stellen spürbare Einschnitte dar, weshalb ablehnende Reaktionen zu erwarten und verständlich sind. Will man sie trotzdem durchsetzen, muss geprüft werden, ob freiwillige Betriebskostenförderungen an die Umsetzung der Einsparmaßnahmen gekoppelt werden.

Gleichwohl bleibt zu bedenken, dass vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Pisa-Studien und der daraus häufig gezogenen Schlussfolgerung, unser Bildungs- und Erziehungssystem vom Kopf auf die Füße zu stellen (d.h. die vergleichsweise hohen Ausgaben für den Sekundarbereich zugunsten des Elementar- und Primarbereichs umzuschichten), die oben gemachten Vorschläge eher in die falsche Richtung gehen.

 

Zu bedenken bleibt auch, dass die Mehrzahl der Vorschläge volkswirtschaftlich und damit auch kommunalwirtschaftlich kontraproduktiv ist: Es werden Arbeitsplätze abgebaut und die Zahl der Arbeitslosen wird erhöht; damit sinken die Steuereinnahmen sowie die Einnahmen in den Sozialkassen. Das Betreuungsangebot für Kinder wird eingeschränkt, was die Erwerbstätigkeit z.B. allein erziehender Mütter einschränkt und die Zahl der Sozialhilfeempfänger erhöht. Es wird also weiter an der Rezessionsschraube gedreht.

 

Dagegen wäre es volks- und kommunalwirtschaftlich angezeigt, das Betreuungsangebot für Kinder auszuweiten und dafür mehr Arbeitsplätze - sowohl für pädagogisch tätiges als auch für hauswirtschaftliches Personal - einzurichten; damit würden die Steuereinnahmen sowie die Einnahmen in den Sozialkassen steigen. Darüber hinaus würden durch das erweiterte Betreuungsangebot viele Eltern in die Lage versetzt, wieder erwerbstätig zu werden, was ebenfalls die Einnahmesituation in den Steuer- und Sozialkassen verbessern und Minder­ausgaben bei der Sozialhilfe zur Folge haben würde. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Belebung des Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen Konjunktur.